AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für die Geschäftsbeziehungen der HD Wireless hinsichtlich der Vermietung von Gegenständen (Kameras, drahtlos Kameras, Drahtlossystemen, Objektiven, Zubehör, et cetera) und die Erbringung von Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, HD Wireless hat ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Kündigung
(1) Alle Angebote der HD Wireless sind unverbindlich und freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung dar, Leistungen der HD Wireless zu erwerben. HD Wireless kann das Angebot bis zum Ablauf des 5. auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Das Angebot gilt erst als angenommen, wenn HD Wireless ein Bestätigungsschreiben in Textform (z.B. E-Mail, Schreiben, etc.) als Auftragsbestätigung übersendet, wobei insoweit für den Vertragsschluss der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung maßgeblich ist.
(2) Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Leistungen der HD Wireless den Vertrag kündigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag bis zum Beginn der Leistungserbringung ordentlich zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber, ist HD Wireless berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen, sofern nicht HD Wireless einen höheren Schaden nachweist. In diesem Fall kann auch der konkrete Schaden geltend gemacht werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HD Wireless kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.
§ 3 Fälligkeit, Zahlung
(1)Alle Preise sind Nettopreise soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.
(2) Mit der Auftragsbestätigung wird eine Abschlagsrechnung übersandt, die sofort fällig ist und im Rahmen der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu überweisen ist, ohne das es einer weiteren Mahnung bedarf. Nach Verstreichen der auf dem Rechnungsformular genannten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass einer weiteren Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges behält sich HD Wireless die Geltendmachung von Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem von der europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz vor.
§ 4 Haftung für vertragliche Hauptpflichten
(1) HD Wireless haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von HD Wireless auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung begrenzt ist, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter und Mitarbeitende von HD Wireless.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(6) Bei Verlust von Daten haftet HD Wireless nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
§ 5 Überlassener Gegenstände, Prüf- und Rügepflicht, Mietdauer, Transportgefahr, Versicherungspflicht des
Mieters
(1)Im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung überlassene oder übergebene Gegenstände (z.B. im Falle der Vermietung oder nur teilweiser Erbringung von Dienstleistungen) hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und für ihn erkennbare Mängel und Fehler sowie eine Fehlmenge unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) zu rügen. Fehlt es an einer unverzüglichen Rüge, so stehen dem Auftraggeber die Rechte aus den §§ 536 und 536a (Minderungsrecht, Schadens- und Aufwendungsersatz) BGB nicht zu. Ist ein etwaiger Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen dem Auftraggeber ihm diese Rechte nur zu, wenn HD Wireless den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Auftraggeber eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
(2)Die Miete beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät vereinbarungsgemäß das Lager von HD Wireless verlässt bzw. im Lager bereitgestellt wurde. Sie endet mit dem Tag der Rückgabe. Mietgebühren werden nach Tagessätzen berechnet. Eine Pflicht zur Nutzung der Mietsache besteht nicht, daher werden alle Tage, auch Samstage, Sonn- und Feiertage berechnet.
(3) Die Transportgefahr geht mit Verlassen der Gegenstände des Lagers der HD Wireless auf den Auftraggeber über.
(4) Der Auftraggeber haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen oder den Verlust der überlassenen Gegenstände. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines dem Alter und Zustand entsprechenden Abzugs „neu für alt“ begrenzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Dauer der Überlassung eine branchenübliche Geräteversicherung zum Neuwert abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen. Im Schadensfall tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegen den Versicherer in Höhe des entstandenen Schadens an HD Wireless erfüllungshalber ab. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt, soweit der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist oder der Auftraggeber den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 6 Pflichten der Vertragsparteien bei Dienstleistungen¸ Mängel und Fehler der Dienstleistung
(1)HD Wireless erbringt Dienstleistungen entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag. Der Auftraggeber trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Der Auftraggeber schafft die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen als Grundlage der Erbringung der Dienstleistungen der HD Wireless. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Leistungen werden nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist, erbracht
(2) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, ist dies unverzüglich gegenüber HD Wireless in Textform zu rügen. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von HD Wireless zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat HD Wireless Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Die Vergütung für solche Leistungen entfällt nur, wenn der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass diese Leistungen für ihn nicht nutzbar und/oder ohne Interesse sind. Weitergehende Ansprüche wegen Schlechtleistung bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(3) Der Auftraggeber erbringt alle erforderlichen Mitwirkungsleistung, wie z.B. Zugang zum Drehort, Drehgenehmigung, et cetera.
(4) HD Wireless benennt einen ausschließlich zuständigen Ansprechpartner.
§ 7 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber HD Wireless aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Aufrechnungs-oder Zurückbehaltungsrecht aus Forderungen, die nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrühren, ist ausgeschlossen.
§ 8 Übertragung der Nutzungsrechte an Dienstleistungsergebnissen
HD Wireless überträgt und räumt an den Ergebnissen der Dienstleistungen ein unbeschränktes, frei übertragbares Nutzungsrecht ein. Ein Widerruf der Übertragung der Nutzungsrechte für die Zukunft ist nur aus außerordentlich, wichtigem Grund möglich.
§ 9 Schutzrechtsverletzungen
(1)Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend, liegen die in Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen der Haftung vor und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt haftet HD Wireless wie folgt:
HD Wireless wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistungen in für den Auftraggeber zumutbaren Weise entsprechen oder den Auftraggeber von Lizenz-Entgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, wird er diese Dienstleistungsergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurücknehmen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben.
(2) Voraussetzungen für die Haftung der HD Wireless sind, dass HD Wireless die Schutzrechtsverletzungen zu vertreten hat und dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen HD Wireless überlässt oder nur im Einvernehmen mit HD Wireless führt. Stellt der Auftraggeber die Nutzung aus Schadensminderung-oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit den Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
(3) Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen HD Wireless ausgeschlossen, der Auftraggeber hat in diesem Fall HD Wireless von allen Ansprüchen, Aufwendungen, et cetera freizustellen.
(4) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Sonstige Haftung
(1)Die Haftung für vertragliche Hauptpflichten ist in § 4 und die Haftung für Schutzrechtsverletzung ist in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Im Übrigen haften die Vertragspartner einander für von Ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
Für Personenschäden bis zu 1 Million € je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 2 Millionen € pro Vertrag; für Sachschäden bis zu 500.000 € je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Million € pro Vertrag; für Vermögensschäden höchstens bis zu 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages, insgesamt jedoch höchstens 500.000 € je Vertrag. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
(2)Bei Verlust von Daten haftet HD Wireless nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
(3)Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantien und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
§ 11 Verjährung
Ansprüche der Auftraggeber verjähren in drei Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in acht Jahren nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.
§ 12 Änderung der Dienstleistung
Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der HD Wireless in Textform verlangen, es sei denn, dies ist für HD Wireless unzumutbar. HD Wireless wird das Änderungsangebot unverzüglich prüfen und annehmen oder ablehnen. Vereinbarte Leistungsänderung sind verbindlich zu dokumentieren. Kommt keine Änderung zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrags weitergeführt.
§ 13 Textform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs-Dokumentationspflichten bedürfen der Textform.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Gerichtsstand ist Euskirchen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, der allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder sonstige Regularien unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelung durch solche Regelung zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich unter zu Grunde Legung der beiderseitigen Interessen entsprechen.
§ 16 Abwerbeverbot, Vertragsstrafe
Jedem Vertragspartner ist es untersagt, während sowie zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrags Mitarbeitende des anderen Vertragspartners direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Satz 1 zahlt der hiergegen verstoßende Vertragspartner an den anderen Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 2,5 Bruttomonatsgehältern des betreffenden Mitarbeitenden, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Satz 1 von dem betreffenden Vertragspartner abgeworben wird. Für die Berechnung der Vertragsstrafe ist das Bruttomonatsgehalt des betreffenden Mitarbeitenden maßgeblich, das er zuletzt bei dem Vertragspartner, von dem er abgeworben wurde, vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.
Versionstand 1.1 (1.1.2026)
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